
Um ein Gefühl zu bekommen, ob ein Projektvorhaben in Leader förderbar ist, kannst du dir nachfolgende Fragen stellen. Wenn du alle Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, können wir dir vielleicht mit Leader Fördermittel weiterhelfen. Fülle dazu bitte das Projektdatenblatt aus und nimm mit dem Leadermanagement Kontakt auf, dann können wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen.
- Bezieht sich das von mir geplante Projekt inhaltlich und/oder räumlich auf die Region Wels Land?
- Stimmt mein Projekt mit der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Wels-Land überein bzw. leistet das Projektvorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der LES?
- Schafft das Projekt einen Mehrwert für die gesamte Region Wels-Land (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Wissen, Erhalt regionaler Strukturen etc.)
- Entspricht das Projekt den LEADER-Ansätzen?
- Ist das Projekt nachhaltig? Auch wenn das Projekt beendet ist, wirken die Maßnahmen noch positiv nach?
- Gibt es einen schlüssigen Finanzierungsplan bzw. bin ich in der Lage, das Projekt vorzufinanzieren? (Die Förderung wird erst nach Projektumsetzung ausbezahlt, Kosten die vor der Projektgenehmigung anfallen können nicht berücksichtigt werden).
- Besitze ich die zeitlichen Ressourcen und das Knowhow um das Projekt erfolgreich umzusetzen?

Projektauswahlkriterien
Der Vereinsvorstand fungiert gleichzeitig als Projektauswahlgremium (PAG) und entscheidet, welche Projekte in der Region Wels-Land genehmigt werden. PAG-Sitzungen und Vorstandssitzungen fallen somit zusammen. Im Rahmen dieser Sitzungen werden die vorgestellten Projekte beurteilt und darüber entschieden, ob ein Projekt zur Förderung bewilligt wird. Die Projektauswahl geschieht durch die Mitglieder des PAG nach einem einheitlichen Bewertungsschema (Kriteriensystem).
Dieses Kriteriensystem ist die Grundlage für den von ProjektwerberInnen auszuarbeitenden Projektantrag, ein Antragsleitfaden dient diesen als Orientierung für die Konkretisierung und Beschreibung ihrer Projektidee. Die auszufüllenden Punkte im Antragsformular sind im Wesentlichen den einzelnen Projektauswahlkriterien zugeordnet, so kann ProjektwerberInnen bereits vor Konkretisierung des Projektes und Verschriftlichung der Inhalte genau aufgezeigt werden, worauf das regionale Auswahlgremium bei der Beurteilung achten wird. Dies schafft die nötige Transparenz, Effizienz und Klarheit in der Kommunikation mit den ProjektwerberInnen.
Neben der Orientierungsfunktion für ProjektwerberInnen wird das regionale Kriteriensystem vom Projektauswahlgremium (PAG) zur Entscheidung über Förderempfehlung potentieller LEADER-Projekten in der Region herangezogen.
Die Bewertungen werden von den Mitgliedern einzeln und schriftlich durchgeführt. Danach wird der Durchschnittswert ermittelt. Wird das Projekt positiv bewertet, folgt die Festlegung der Förderintensität. In einer Abschlussdiskussion werden die Gründe für die Zu- oder Absage bzw. die Höhe der Förderung formuliert.
Dieses gemeinsame Ergebnis wird dem/der FörderwerberIn schriftlich mitgeteilt.

Allgemeine Förderinformationen
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in bar zu den anrechenbaren Kosten für Investitions-, Personal- und Sachaufwendungen.
Fördergegenstände
Grundsätzlich können alle Projekte, die von einer anerkannten LAG auf Basis ihrer LES ausgewählt wurden, als Vorhaben beantragt werden, auch wenn sie nicht direkt den genannten Förderungsgegenständen zugeordnet werden können.
Aktionsfeld “Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum”
- Entwicklung neuartiger Verfahren bzw. neuartiger Wege der nachhaltigen Nutzung natürlicher Potenziale und Ressourcen auf Basis endogener betrieblicher und überbetrieblicher Produkt-, Dienstleistungs- und Angebotsinnovation
- Überbetriebliche und betriebliche Inanspruchnahme von Experten-Know-how zur Steigerung der Produktqualität, Verbesserung der Vermarktung oder zur Anwendung innovativer Verfahren und Technologien
- Einsatz von betrieblichen und überbetrieblichen Kommunikations- und Informationstechnologien und -strategien in traditionellen und neuen Arbeitsfeldern zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung und um Marktzugangschancen für lokale Erzeugnisse, Angebote und Dienstleistungen zu erhöhen.
- Maßnahmen zur besseren Nutzung des Tourismuspotenzials sowie der besseren Auslastung und Vernetzung der vorhandenen touristischen und kulturellen Kapazitäten unter Beachtung der natürlichen und kulturellen Ressourcen.
- Aufbau, Professionalisierung und Verbesserung der Verbindung zwischen lokaler Erzeugung, Vermarktung und Konsumenten und Erschließen neuer Distributionswege
Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes
- Maßnahmen (Planung, Betreuung, Aufbau und Umsetzung) für regionale Initiativen
- Entwicklung und Einführung regionaler Anreizmechanismen und Steuerungsstrukturen wie z. B. regionale Innovationswettbewerbe
- Entwicklung neuer Produkte und Verfahren in Zusammenhang mit der Landschaftspflege
- Aktivitäten zur Stärkung und Verbesserung der betrieblichen, kommunalen und regionalen Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz für Naturgefahren und –Auswirkungen
- Verstärkung der Kooperation und Akzeptanz der lokalen Akteure bei der Umsetzung von biodiversitäts- oder klimarelevanter Vorhaben und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und praxisbezogenen Forschung in Bezug auf Biodiversität und Klima
- Initiativen zur Vermarktungs- und Wissensvermittlungskompetenz um die Nachfrage nach Produkten mit Biodiversitätsbezug zu erhöhen
- Erarbeitung und Umsetzung nachhaltiger, nicht fossil basierter Kreislaufsysteme mit höherem Autarkiegrad
- Innovative Nutzung der natürlichen vorhandenen Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Reduktion des Verbrauchs natürlich vorhandener Ressourcen
- Schaffung von auch überregional wirksamen Bildungs-, Netzwerk- und
Informationsmöglichkeiten vor Ort, die sich an den gebietstypischen Potenzialen und Ressourcen orientieren
Aktionsfeld “Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen”
- Entwicklung, Auf- und Ausbau neuer Formen des regionalen Leistungsangebots und der Daseinsfürsorge sowie Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Freizeit, Kultur, Bildung, Soziales inklusive soziale Landwirtschaft, Integration, Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung
- Vorhaben zum Aufbau regionsspezifischen Wissens und Wissenstransfermaßnahmen und Forcierung lebenslangen Lernens insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren der sozialen oder ökonomischen Benachteiligung
- Betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen, besonders für Frauen, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Infrastrukturen und Dienstleistungen und Aktivitäten für/von Kinder(n) und Jugendliche(n), die eine verstärkte Bindung zur Region zum Ziel haben und zum Aufbau und zur Kommunikation der regionalen Identität beitragen können
- Maßnahmen zur gezielten Beteiligung der regionalen Bevölkerung und der regionalen Akteure bei der Planung von regionalen Projekten