Pflicht zur Kennzeichnung von LEADER-Projekten
Die Titelblätter von EU-kofinanzierten Veröffentlichungen wie zum Beispiel Webseiten, Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate etc. sind mit einer gut sichtbaren Logoleiste zu versehen.
Der Förderhinweis besteht aus einem Schriftzug und den jeweiligen Logos von EU, Bund, Land und LEADER. Sie finden die Publizitätsvorschrift und die vorgefertigten Logoleisten auf der Homepage des Landes Oberösterreich (www.land-oberoesterreich.gv.at).
Die Positionierung erfolgt:
auf der Titelseite (1. Seite) unten rechts
auf weißem Untergrund
Mindestabstand zum Rand von 7 mm (Vermeidung von Schnittverlusten)
Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht für alle LEADER-Projekte - also auch für Projekte in Doppelanrechnung!


