LEADER 2007 bis 2013
Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007–2013
LEADER ist ein Schwerpunkt im „Österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung 2007–2013“, dem sogenannten „Grünen Pakt“, herausgegeben vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Schwerpunkt 1 | Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft |
Schwerpunkt 2 | Verbesserung der Umwelt und Landschaft |
Schwerpunkt 3 | Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft |
Schwerpunkt 4 | LEADER 2007–2013 |
"LEADER Mainstreaming"
"LEADER Mainstreaming" bedeutet, dass Maßnahmen aller 3 Schwerpunkte des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013“ im Sinne von LEADER (=Schwerpunkt 4) umgesetzt werden können und sollen. Von besonderer Bedeutung für LEADER sind die Maßnahmen, des Schwerpunktes 3 (Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft).
Insgesamt sollen 5% der Maßnahmen des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013“ im Sinne von LEADER umgesetzt werden (vgl. www.netzwerk-land.at).
Aufteilung der Fördermittel
Als Schwerpunktverantwortliche Landesstelle (SVL) ist in Oberösterreich die Abt. Land- und Forstwirtschaft für die Steuerung und Abwicklung verantwortlich. Für LEADER 2007–2013 stehen Mittel des Bundes, des Landes Oberösterreich und der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER) zur Verfügung.
In Oberösterreich sind für LEADER 2007–2013 (24 LEADER-Regionen) Finanzmittel im Ausmaß von 83,44 Mio. Euro vorgesehen. Das Diagramm stellt die Aufteilung der Fördermittel für die LEADER-Förderbereiche zu Beginn der Programmperiode dar.
System „Doppelanrechnung“
Der Großteil der Finanzmittel wird in Projekten umgesetzt, die eine Doppelanrechnung zulassen. Doppelanrechnung bedeutet: Mittel für diese Projekte werden gleichzeitig LEADER (= Schwerpunkt 4) und einem der anderen Schwerpunkte des Programms LE 07–13 (siehe oben) angerechnet.
Das erfordert Übereinstimmung mit den Richtlinien des jeweiligen Schwerpunkts und den Landesrichtlinien. Der erforderliche Anteil für Doppelanrechnungen beträgt 71,79 Mio. Euro.
Für Projekte ohne Doppelanrechnung, die dem „Sinne nach“ den Schwerpunkten 1 bis 3 entsprechen, stehen 11,65 Mio. Euro zur Verfügung. Davon sind 7,61 Mio. Euro für die Förderung der LAG-Managements reserviert.



