Förderung von E-Ladestationen

Das Land OÖ fördert die Errichtung von "E-Ladestationen" für ein-und mehrspurige Elektrofahrzeuge in oberösterreichischen Gemeinden

Wer wird gefördert?
 
Oberösterreichische Gemeinden, die nicht im Förderkontingent der ersten Ausschreibung für 50 Gemeinden Berücksichtigung fanden.
 
Was wird gefördert?
 
Errichtung von "E-Ladestationen" für ein- und mehrspurige Elektrofahrzeuge in oberösterreichischen Gemeinden (maximal eine Ladestation pro Gemeinde).
 
Wie wird gefördert?
 
Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 2.500 Euro pro E-Ladestation. Bei Errichtung von gesicherten und überdachten Abstellplätzen (für einspurige Fahrzeuge) erhöht sich dieser Betrag auf Euro 5.000,--.
Sollte sich im Zuge der Endabrechnung herausstellen, dass die eingereichten Rechnungen das maximale Förderausmaß nicht erreichen, so wird die Förderung auf den Rechnungsbetrag (inkl./exkl. MWSt.) gekürzt.

Eine Kumulierung von verschiedenen Förderungen (zB. EVU/Bundesförderung mit Landesförderung) ist bis maximal 100 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten zulässig.

Detaillierte Informatione und Förderantrag unter folgendem Link:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-13BBFEBE-25A666CF/ooe/hs.xsl/114774_DEU_HTML.htm

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz 
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union